R e c h t s s p r u c h 1. Der vom Betreibungsamt X. am 10. August 2001 vollzogene Arrest wird bezüglich folgender Gegenstände aufgehoben: Nr. 1) Schleifautomat CA Locatelli 1720, Baujahr 1988; Nr. 2) Kopierdrehautomat LIMAL Torgos, Baujahr 1987. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen 3. Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung an das Bundesgericht weitergezogen werden. Zu diesem Zweck ist bei der Obergerichtskanzlei eine begründete Beschwerdeschrift im Doppel einzureichen; der Entscheid ist beizulegen. 4. Dieser Entscheid ist den Parteien und dem Amtsgerichtspräsidenten zuzustellen.