Bel. 1) zu decken und wohl auch die anfallenden Steuern zu bezahlen. Unter diesen Umständen kann der Beruf des Beschwerdeführers im heutigen Zeitpunkt als wirtschaftlich betrachtet werden. Der Schleifautomat CA Locatelli 1720 und der Kopierdrehautomat LIMAL Torgos sind daher nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG unpfändbar. Der Beschwerdeweiterzug ist gutzuheissen und der Arrest des Betreibungsam-tes X. bezüglich dieser beiden Maschinen aufzuheben. 6.- Das Beschwerdeverfahren vor den Aufsichtsbehörden ist grundsätzlich kostenlos (Art. 20a Abs. 1 SchKG, Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG). Eine Parteientschädigung entfällt von Gesetzes wegen (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). R e c h t s s p r u c h 1.