Im letzten halben Jahr (Mai bis und mit Oktober 2001) ergab sich gemäss Erfolgsrechnung ein Gewinn von Fr. 22'390.--, was einem monatlichen Überschuss von Fr. 3'730.-- entspricht. Mit Ausnahme des Monats Juli 2001 (Gewinn von nur 244.25) lag der Gewinn in dieser Zeit zwischen Fr. 4'115.-- und Fr. 5'000.--. Es darf erwartet werden, dass der Beschwerdeführer nach Überwindung der grössten Startschwierigkeiten seines Geschäfts künftig einen Gewinn und damit ein regelmässiges Einkommen in dieser Höhe erzielen wird. Damit ist er in der Lage, sein Existenzminimum von gegenwärtig Fr. 4'103.-- (OG 1.rg.Bel. 1) zu decken und wohl auch die anfallenden Steuern zu bezahlen.