In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 2001 wies der Beschwerdeführer - die Beträge sind jeweils gerundet - einen Aufwand von Fr. 132'630.-- und einen Ertrag von Fr. 140'230.-- und damit einen Gewinn von Fr. 7'600.-- aus. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass er sein Geschäft erst seit Anfang 2001 betreibt und in den ersten drei Monaten noch mit Verlust arbeitete, was durchaus verständlich ist. Im letzten halben Jahr (Mai bis und mit Oktober 2001) ergab sich gemäss Erfolgsrechnung ein Gewinn von Fr. 22'390.--, was einem monatlichen Überschuss von Fr. 3'730.-- entspricht.