Der Grund liegt darin, dass die Betriebsmittel sowie Warenvorräte finanziert werden müssen und dass die Zahlungen der Kunden in den meisten Fällen nicht schon bei der Fakturierung eintreffen. Es ist somit nachvollziehbar, dass der Saldo des Bankkontos in der Anfangsphase eines Geschäftsbetriebs abnimmt und neun Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht mehr in ursprünglicher Höhe besteht. Die Gläubigerin macht im Weiteren geltend, die "frisierte" Buchhaltung des Beschwerdeführers stehe zudem in offenbarem Widerspruch zu den aufgelegten Belegen.