{"Signatur": "LU_OG_003", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2000-10-15", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_OG_003_SK-00-95_2000-10-15.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=55", "Checksum": "863bc3c02b6c384868589b7826c6d99d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SK 00 95", "2000 I Nr. 50"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 15.10.2000 SK 00 95 (2000 I Nr. 50)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 64-66 SchKG. Ein mangelhaft zugestellter Zahlungsbefehl ist gültig, wenn der Schuldner weitere Betreibungshandlungen, aus denen sich der Inhalt des Zahlungsbefehls ergibt, widerspruchslos hingenommen hat. | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:15:58", "Checksum": "259b5604b432142e6eaaf13de4f1b980", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 15.10.2000 SK 00 95 (2000 I Nr. 50)\nRegeste:\nArt. 64-66 SchKG. Ein mangelhaft zugestellter Zahlungsbefehl ist gültig, wenn der Schuldner weitere Betreibungshandlungen, aus denen sich der Inhalt des Zahlungsbefehls ergibt, widerspruchslos hingenommen hat. | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht\n\n der Zustellung der Pfändungsurkunde Kenntnis erhalten, aus welcher die Betreibungsnummer, die Gläubigerin sowie der Forderungsbetrag ersichtlich waren. Aufgrund dieser Umstände kann nicht gesagt werden, der Beklagte habe keine Gelegenheit gehabt, sich gegen die fragliche Betreibung zur Wehr zu setzen. Die Einrede der Nichtigkeit des Verlustscheins ist daher auch aus diesem Grunde nicht glaubhaft gemacht. Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, 15. Oktober 2000 (SK 00 95) |"}