30.- pro Monat für Abnützung, Betriebsstoff usw. Motorrad: Fr. 35.- bis Fr. 55.- pro Monat für Abnützung, Betriebsstoff usw. Automobil: Sofern einem Automobil Kompetenzqualität zukommt, sind die festen und veränderlichen Kosten ohne Amortisation zu berechnen. Bei Benützung eines Automobils ohne Kompetenzqualität: Auslagenersatz wie bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. 5. Rechtlich oder moralisch geschuldete Unterstützungs- und/oder Unterhaltsbeiträge, die der Schuldner an nicht in seinem Haushalt wohnende Personen in der letzten Zeit vor der Pfändung nachgewiesenermassen geleistet hat und voraussichtlich auch während der Dauer der Pfändung leisten wird (BGE 121 III 22).