Erhöhter Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit, Schicht- und Nachtarbeit, ferner für Schuldner, die einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen: Fr. 5.- pro Arbeitstag. b) Auslagen für auswärtige Verpflegung: Bei Nachweis von Mehrauslagen für auswärtige Verpflegung: Fr. 8.- bis Fr. 10.- für jede Hauptmahlzeit. c) Überdurchschnittlicher Kleider- und Wäscheverbrauch (beispielsweise bei Servicepersonal, Handelsreisenden u.a.m.): bis Fr. 50.- pro Monat. d) Fahrten zum Arbeitsplatz Öffentliche Verkehrsmittel: effektive Auslagen. Fahrrad: Fr. 10.- bis Fr. 15.- pro Monat für Abnützung. Mofa/Moped: Fr. 20.- bis Fr. 30.- pro Monat für Abnützung, Betriebsstoff usw. Motorrad: