Die durchschnittlichen - auf zwölf Monate verteilten - Aufwendungen für die Beheizung der Wohnräume. 3. Sozialbeiträge (soweit nicht vom Lohn bereits abgezogen), wie Beiträge bzw. Prämien an: - AHV, IV und EO - Arbeitslosenversicherung - Kranken- und Sterbekassen - Unfallversicherung - Pensions- und Fürsorgekassen - Berufsverbände Der Prämienaufwand für nichtobligatorische Versicherungen kann nur in begründeten Fällen berücksichtigt werden. 4. Unumgängliche Berufsauslagen (soweit der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt) a) Erhöhter Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit, Schicht- und Nachtarbeit, ferner für Schuldner, die einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen: Fr. 5.- pro Arbeitstag.