In einer betreibungsrechtlichen Zwangsverwertung von zwei Grundstücken zog der Betreibungsbeamte den Konkursbeamten bei. Nachdem die Grundstücke vom Beschwerdeführer ersteigert worden waren, wurden ihm vom Konkursamt ungedeckte Verwertungs- und Verteilungskosten in Rechnung gestellt. Da sich der Beschwerdeführer weigerte, diese Kos-ten zu bezahlen, erliess das Konkursamt eine Verfügung, mittels welcher der Beschwerdeführer zur Bezahlung der ungedeckten Verwertungs- und Verteilungskosten verpflichtet wurde. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und rügte u.a. die fehlende Zuständigkeit des Konkursamtes für den Erlass der angefochtenen Verfügung.