Im Nachlassverfahren der X. AG hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung am 27. August 1992 bestätigt und die Beschwerdegegnerin als Liquidatorin ernannt. Am 25. Mai 1993 eröffnete die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführern zwei Verfügungen zum Kollokationsplan, wovon eine an S. gerichtet war.