Kriterien für das Aussetzen von Kollokationsverfügungen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Im Jahre 1988 erwirkten die Beschwerdeführer beim Amtsgerichtspräsidenten zwei Arrestbefehle. Damit wurden Vermögenswerte des S. bei der X. AG verarrestiert. Die Arreste wurden vollzogen. Am 3. Oktober 1988 reichten die Beschwerdeführer zur Prosequierung der Arreste beim Amtsgericht gegen S. Klage ein. Im Nachlassverfahren der X. AG hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung am 27. August 1992 bestätigt und die Beschwerdegegnerin als Liquidatorin ernannt.