wie beim Stundungs- oder Prozentvergleich (Fritzsche/Walder, Schuldbetreibung und Konkurs nach schweizerischem Recht, Bd. II, § 72 Rz 12). Wenn der von einem nachlassunwürdigen Schuldner unterbreitete Liquidationsvergleich aller Voraussicht nach ein besseres Ergebnis verspricht, als es eine konkursmässige Liquidation des Schuldnervermögens erwarten lässt, darf einem Nachlassbegehren trotz Nachlassunwürdigkeit des Schuldners stattgegeben werden (BGE 95 III 68 ff.; Amonn Kurt, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 5. Aufl., 1993, § 54 N 18). |