| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission | | Rechtsgebiet: | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht | | Entscheiddatum: | 26.11.1993 | | Fallnummer: | OG 1994 50 | | LGVE: | 1994 I Nr. 50 | | Leitsatz: | Art. 278 SchKG. Die am Arrestort geführte Betreibung ist auf die arrestierten Gegenstände beschränkt. Mangels gültiger Prosequierung fällt das auf dem Arrest beruhende Betreibungs- wie auch das Rechtsöffnungsverfahren als gegenstandslos dahin. Die Frage einer wirksamen Prosequierung ist von Amtes wegen zu prüfen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: