Für eine 3köpfige Familie mit einem Nettoeinkommen von insgesamt Fr. 6815.- sind indessen Wohnkosten von nahezu Fr. 3000.- erheblich übersetzt. Dies insbesondere auch in Berücksichtigung der auf dem Platz Luzern üblichen Wohnungszinsen (vgl. etwa Wirtschaftsdaten der Stadt Luzern 1993, herausgegeben von der Kommission zur Wirtschaftsförderung der Stadt Luzern, S. 86). Grundsätzlich hat zwar das Betreibungsamt bei der Berechnung des Existenzminimums bzw. der pfändbaren Quote die von der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz festgelegte Methode (vgl. BGE 114 III 17 f. bzw. LGVE 1993 I Nr. 36) durchaus korrekt angewandt.