Soweit er die Milch zum eigenen Konsum verwende, dienten ihm die Kühe zum persönlichen Gebrauch im Sinne von Art. 92 Ziff. 1 SchKG. c) Die Argumentation des Beschwerdeführers kann, wie die folgenden Erwägungen zeigen, nicht geschützt werden. aa) Bei der Anwendung des Gesetzes durch den Richter ist der Wortlaut massgeblich. Ein fehlerhafter Wortlaut (z.B. Redaktionsversehen oder Publikationsfehler) kann unter bestimmten Umständen korrigiert werden (Meier-Hayoz, Berner Komm., N 94 und 116 ff. zu Art. 1 ZGB). Dass es sich bei Art.