| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Einem Schuldner, welcher fünf Kühe besass, wurden drei Kühe gepfändet. Dagegen beschwerte sich der Schuldner mit der Begründung, sämtliche fünf Kühe seien unpfändbar, da er durch deren Pfändung seiner Existenz beraubt werde. Die untere kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs wies die Beschwerde ab. Der dagegen erhobene Beschwerde-Weiterzug wurde von der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts ebenfalls abgewiesen.