| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission | | Rechtsgebiet: | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht | | Entscheiddatum: | 26.11.1993 | | Fallnummer: | OG 1994 40 | | LGVE: | 1994 I Nr. 40 | | Leitsatz: | Art. 70 Abs. 2 SchKG. Betreibung einer "Erbengemeinschaft". Gegen die Erben sind je einzelne Betreibungen anzuheben und den jeweiligen persönlich haftenden Erben gesondert Zahlungsbefehle zuzustellen. Ein Rechtsanwalt gilt nicht als gemeinsamer Vertreter für die Zustellung. Eine Betreibung, die dieser Vorschrift widerspricht, ist von Amtes wegen nichtig zu erklären. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: