4. Unumgängliche Berufsauslagen a) Erhöhter Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit (Erd , Bau- und Giessereiarbeiter und ähnliche Berufe), bei Schicht- und Nachtarbeit, ferner für Schuldner, die einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen: Fr. 2.50 bis Fr. 5.- pro Arbeitstag. b) Auslagen für auswärtige Verpflegung: Bei Nachweis von Mehrauslagen für auswärtige Verpflegung, sofern der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt: Fr. 4.- bis Fr. 6.- für jede Hauptmahlzeit. c) Überdurchschnittlicher Kleider- und Wäscheverbrauch (beispielsweise bei Servierpersonal, Handelsreisenden u.a.m.), sofern der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt: Fr. 15.- bis Fr. 40.- pro Monat. d) Fahrten zum Arbeitsplatz: