Zuschlüge zum monatlichen Grundbetrag 1. Effektiver Mietzins für Wohnung oder Zimmer (ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen), unter Berücksichtigung von Ziffer IV/2. Benützt der Schuldner lediglich zu seiner grösseren Bequemlichkeit eine teure Wohnung oder ein teures Zimmer, so kann der Mietzins nach Ablauf des nächsten Kündigungstermins auf ein Normalmass herabgesetzt werden. Besitzt der Schuldner ein eigenes von ihm bewohntes Haus, so ist anstelle des Mietzinses der Liegenschaftsaufwand zum Grundbetrag hinzuzurechnen. Dieser besteht aus dem Hypothekarzins (ohne Amortisation).