| | Entscheid: | Mit Weisung vom 14. Dezember 1993 hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts aufgrund der Vorschläge der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz die monatlichen Grundbeträge für die Berechnung des Notbedarfs der Teuerung angepasst. Die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Notbedarfs lauten demnach ab 1. Januar 1994 wie folgt: I. Monatlicher Grundbetrag