Auslagenersatz wie bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. 5. Rechtlich oder moralisch geschuldete Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge, welche der Schuldner an nicht in seinem Haushalt wohnende Personen in der letzten Zeit vor der Pfändung nachgewiesenermassen geleistet hat und voraussichtlich auch während der Dauer der Pfändung leisten wird. Dem Betreibungsamt sind für solche Beiträge Unterlagen (wie Urteile, Quittungen und dergleichen) vorzuweisen. 6. Ausbildung der Kinder: Besondere Auslagen für Schulung der Kinder (Bahn, Bus, Postauto oder andere öffentliche Verkehrsmittel; Schulmaterial und dergleichen).