Besitzt der Schuldner ein eigenes von ihm bewohntes Haus, so ist anstelle des Mietzinses der Liegenschaftsaufwand zum Grundbetrag hinzuzurechnen. Dieser besteht aus dem Hypothekarzins (ohne Amortisation), den öffentlich rechtlichen Abgaben und den (durchschnittlichen) Unterhaltskosten. 2. Heizungskosten: Die durchschnittlichen, auf 12 Monate verteilten Aufwendungen für Heizung (Kohlen, Holz, Gas, Öl, Elektrizität). 3. Sozialbeiträge (soweit nicht vom Lohn bereits abgezogen), wie Beiträge bzw. Prämien an AHV, IV und EO, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Sterbekassen, Unfallversicherung, Pensions- und Fürsorgekassen, Berufsverbände. 4. Unumgängliche Berufsauslagen: a)