Fr. 1250.- 3. Unterhalt der Kinder: für jedes Kind im Alter bis zu 6 Jahren Fr. 180.- von 6-12 Jahren Fr. 255.- von 12-16 Jahren Fr. 345.- von 16-20 Jahren Fr. 435.- II. Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag 1. Effektiver Mietzins für Wohnung oder Zimmer (ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen), unter Berücksichtigung von Ziffer IV/2. Benützt der Schuldner lediglich zu seiner grösseren Bequemlichkeit eine teure Wohnung oder ein teures Zimrner, so kann der Mietzins nach Ablauf des nächsten Kündigungstermins auf ein Normalmass herabgesetzt werden.