Vielmehr hat er nach eigenen Aussagen die Mietzinsschuld für die Monate März bis August 1990 getilgt. Aus den Akten ergibt sich zwar, dass er zu diesem Zweck die mit Mietvertrag vom 11. Februar 1987 in Ziff. 8 vereinbarte Bankgarantie auflöste, indem er der Bank den Auftrag gab, das errichtete Sparheft zu saldieren und den Saldo der X. Treuhand AG zu überweisen. Diese bestätigte umgehend den Empfang der Zahlung über Fr. 15 647.40, wobei sie sich auf den Standpunkt stellte, der überwiesene Betrag werde für die ausserordentliche Instandstellung der Geschäftsräumlichkeit entgegengenommen. Nach Massgabe von Art.