| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission | | Rechtsgebiet: | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht | | Entscheiddatum: | 19.02.1992 | | Fallnummer: | OG 1992 48 | | LGVE: | 1992 I Nr. 48 | | Leitsatz: | Art. 82 Abs. 1 SchKG Art. 269c OR. Provisorische Rechtsöffnung für ausstehende Mietzinse. Ein unter dem neuen Recht begründeter Staffelmietvertrag bildet grundsätzlich auch für die gemäss Vertrag erhöhten Mietzinse einen Rechtsöffnungstitel, sofern der Vermieter jeweils die Erhöhungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise angezeigt hat. Unterschied zwischen der altrechtlichen und neurechtlichen Regelung.