| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission | | Rechtsgebiet: | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht | | Entscheiddatum: | 11.02.1992 | | Fallnummer: | OG 1992 45 | | LGVE: | 1992 I Nr. 45 | | Leitsatz: | Art. 81 SchKG und Art. 27 IPRG (SR 291). Verweigerung der definitiven Rechtsöffnung für ein ausländisches Urteil wegen fehlender gehöriger Ladung. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der Beklagte führte in einem arabischen Staat zusammen mit einem Einheimischen ein Geschäft. Ein Teil der finanziellen Transaktionen wurde über ein Kontokorrentkonto bei der klägerischen Bank abgewickelt.