Die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht, St. Gallen 1988, S. 205f. mit Hinweis auf Stojan, Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Zivilurteile in Handelssachen unter Berücksichtigung des IPR-Gesetzes, Diss. Zürich 1986, S. 31). Demgegenüber steht das Garantieprinzip, das die Rechtssicherheit in den Vordergrund stellt und den Vollstreckungsabkommen Priorität einräumt. Walder (a.a.O., S. 208) bezweifelt die Nützlichkeit der einzig vom Zweck her gebildeten Prinzipien. Allerdings ist er gestützt auf den gesetzlichen Vorbehalt (Art. 1 Abs. 2 IPRG) der Auffassung, dass in jedem Fall die bestehenden Staatsverträge zu respektieren sind.