59 BV genügen. Das in der BRD gefällte Urteil auf Geldleistung wird daher in der Schweiz nur vollstreckt, wenn der Schuldner mit der Unterzeichnung des Vertrages klar erkennen konnte, dass er auf den ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand verzichtet und der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen ist. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Landwirt R. aus der Gemeinde X. kaufte von einem deutschen Unternehmen landwirtschaftliche Geräte. Im Kaufvertrag sahen die Parteien für Streitigkeiten den Gerichtsstand Kempten vor. Nachdem der Käufer wegen Mängeln der Kaufsache den Kaufpreis nicht bezahlte, gelangte die Verkäuferin an das Amtsgericht in Kempten.