Böni Walter (a. a. O., S. 37 ff.) scheint die Masseschulden sowie die notwendigen Auslagen vor den Gebühren zu privilegieren, wobei unter Masseschulden offenbar die materiellen, für die Verwaltung notwendigen Schuldverpflichtungen verstanden werden, im Gegensatz zu den Massekosten, welche die eigentlichen Aufwendungen der öffentlichrechtlichen Organe meinen. Anderseits wird in der Lehre der Standpunkt vertreten, die Honorarforderungen des Liquidators dürften nicht hinter die Auslagen und die Masseschulden zurücktreten.