| | Entscheid: | Der X AG war eine Nachlassstundung gewährt und ihr in der Folge geschlossener Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung bestätigt worden. Der bei der X AG ehemals beschäftigte Y unterbreitete den Nachlassorganen eine Forderung aus Arbeitsvertrag in der Höhe von rund Fr. 12 000.-. Liquidator und Gläubigerausschuss akzeptierten schliesslich einen Anspruch des Y von rund Fr. 8000.- als Masseforderung. Eine Auszahlung des Betrages unterblieb aber mit dem Hinweis, der Masse stünden keine genügenden Mittel zur Verfügung.