Das Konkursamt betraute einen Anwalt mit der Vertretung der Konkursmasse. Nach Abschluss des Prozesses erstellte das Konkursamt eine Abrechnung, die ungedeckte Konkurskosten von über Fr. 5600.- auswies. In der Folge verlangte das Konkursamt von der Gläubigerin B. B. einen weiteren Vorschuss von Fr. 7000.-. Die Gläubigerin beschwerte sich erfolgreich bei den Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs. Aus den Erwägungen: Die Vorinstanz hat zur Problematik des Kostenvorschusses im Konkurs unter Hinweis auf Literatur und Praxis sorgfältige Ausführungen gemacht.