Eiholzer H., Steuern und definitive Rechtsöffnung, Festgabe Luzerner Obergericht 1991, S. 77 und 86). Wäre dem nicht so, könnte die definitive Rechtsöffnung für indexbedingte Mehrbeträge bei Unterhaltszahlungen auch nicht gewährt werden, muss doch zu diesem Zweck als Urkunde die offizielle Verlautbarung des Amts für Statistik betreffend den Landesindex der Konsumentenpreise beigezogen werden. |