Gessler Dieter, Scheidungsurteile als definitive Rechtsöffnungstitel, in: SJZ 83 [1987] S. 255). Von der notwendigen Zustimmung der Klägerin kann im vorliegenden Fall angesichts der gesamten Umstände, insbesondere der Mahnschreiben, nicht ausgegangen werden. Es liesse sich höchstens fragen, ob die Klägerin rechtsmissbräuchlich handelte, wenn sie vom Beklagten erbrachte Leistungen nicht als (An)Zahlung für die geschuldeten Kinderalimente entgegennahm. Dies macht der Beklagte aber zu Recht nicht geltend, ist doch Art. 2 Abs. 2