Die Abgeltung für einen Haushaltsschaden stellt kein familienrechtliches Einkommen dar. ====================================================================== Im Rahmen eines Rekursverfahrens betreffend vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren stellte sich dem Obergericht die Frage, ob die vom Gesuchsgegner bezogene Abgeltung für Haushaltsschaden, die er als Folge seines im Jahre 2002 erlittenen Unfalls von der X. Versicherung erhält, familienrechtliches Einkommen darstellt. Aus den Erwägungen: