Auf Antrag der Gesuchsgegnerin führte die Instruktionsrichterin mit dem Gesuchsteller anlässlich der (ausnahmsweise durchgeführten) Instruktionsverhandlung vom 15. November 2004 eine Parteibefragung durch. Während dieser Parteibefragung legte der Gesuchsteller, der sich zum Rekurs nicht hatte vernehmen lassen, verschiedene neue Urkunden auf. Die Gesuchsgegnerin beantragt mit Hinweis auf die Dispositionsmaxime, diese Urkunden seien aus dem Recht zu weisen. Dazu ist Folgendes zu bemerken: