159 Abs. 3 ZGB. Rückgabe eines aus der Kostenvorschussforderung resultierenden Verlustscheins, wenn die Pflicht, dem andern Ehegatten im Scheidungsprozess einen Prozesskostenvorschuss zu leisten, nachträglich dahinfällt. ====================================================================== Mit Entscheid vom 8. August 2001 verpflichtete die amtsgerichtliche Instruktionsrichterin die Gesuchstellerin im Verfahren nach Art. 137 ZGB, dem Gesuchsteller einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 7'500.-- zu bezahlen.