Der oben zitierte BGE 129 III 250, 255 E. 3.4.2 erwähnt das Kriterium der persönlichen Betreuungsmöglichkeit durch einen Elternteil nicht, wobei nach wie vor davon auszugehen ist, dass diesem durchaus eine vorrangige Bedeutung zukommen kann und in der Praxis auch weiterhin zukommen wird. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn ein Kind vor der Trennung seiner Eltern von einem Elternteil überwiegend persönlich betreut worden ist (so in der traditionellen Rollenteilung) und die Trennung an diesem Zustand nichts ändert.