Scheidungsrecht, Basel 2000, N 4 zu Art. 133 ZGB). Vielmehr wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass Bindungen von Kindern nicht nur bei biologischer, sondern auch bei sozialer Elternschaft entstehen, ferner, dass ein Kind Bindungen zu mehr als einer Person aufbauen kann (Dettenborn/Walter, a.a.O., S. 34; vgl. Oerter/Montada, Entwicklungspsychologie, 5. Aufl., München/Trier 2002, S. 201 f.). Der oben zitierte BGE 129 III 250, 255 E. 3.4.2 erwähnt das Kriterium der persönlichen Betreuungsmöglichkeit durch einen Elternteil nicht, wobei nach wie vor davon auszugehen ist, dass diesem durchaus eine vorrangige Bedeutung zukommen kann und in der Praxis auch weiterhin zukommen wird.