Angesichts der heutigen gesellschaftlichen Realität, in welcher vermehrt beide Eltern einem ausserhäuslichen Erwerb nachgehen müssen oder wegen guter Ausbildung und/oder Freude an einer Berufstätigkeit nachgehen wollen, verliert der Gesichtspunkt der persönlichen Betreuung durch einen Elternteil an Bedeutung. Die frühere Auffassung, die Mutter stehe als Bezugsperson im Vordergrund, wird in der Literatur angezweifelt (Dettenborn/Walter, a.a.O., S. 34). Entsprechend vertreten heute auch Lehre und Rechtsprechung nicht mehr das Primat der Mutter bei der Sorgerechtszuweisung von Kleinkindern (BGE 115 II 206, 209 E. 4a; Wirz, Praxiskomm. Scheidungsrecht, Basel 2000, N 4 zu Art.