Diese Rechtsprechung ist nunmehr schon etwas älter, und es ist nicht zu verkennen, dass neuste Erkenntnisse der Sozialwissenschaften die Wichtigkeit der persönlichen Betreuung durch einen der Elternteile weniger stark als früher betonen. So wird dieses Kriterium in der neueren Literatur betreffend das Sorgerecht nicht mehr gesondert erwähnt, sondern es wird vielmehr auf die Bedeutung von stabilen sozialen Beziehungen hingewiesen (vgl. Friedrich Arntzen, Elterliche Sorge und Umgang mit Kindern, 2. Aufl., München 1994, S. 11-31; Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, München/Basel 2002, S. 63 sowie S. 157-170;