Hatte bisher der berufstätige Elternteil die Obhut über die gemeinsamen Kinder inne, bewährte sich diese Obhutszuteilung und zeigte dieser Elternteil neben seinem Beruf ein beachtliches Engagement für die Kinder, so ist ihm mit Blick auf die Stabilität der Verhältnisse das Sorgerecht zu erteilen, auch wenn der andere Elternteil die Kinder persönlich betreuen möchte und könnte. ==