Denn damit könnte dem Gebot des Kontinuitätsprinzips, nämlich die Entwicklung der Kinder mit einer gewissen Stetigkeit zu fördern, nicht nachgelebt werden. Nach dem Ge-sagten liegt im erheblichen Altersunterschied zwischen dem Gesuchsteller und den beiden Kindern ein objektiver Gesichtspunkt, der sich tendenziell zu seinen Ungunsten bei der Be-antwortung der Frage nach der künftigen Erziehungsfähigkeit auswirkt (vgl. dazu Lehre und Rechtsprechung betreffend den Altersunterschied im Adoptionsrecht, wo bereits ab einem solchen von 40 Jahren eine besondere Würdigung zu erfolgen hat: Art. 11b PAVO [SR 211.222.338]; Peter Breitschmid, Basler Komm., 2. Aufl., N 5 zu Art. 264b und N 4 zu Art.