Vor diesem Hintergrund ist auch sein Hinweis, als beliebter Lehrer habe er seinerzeit regelmässigen Umgang mit jungen Erwachsenen ge-habt und es sei ihm viel Anerkennung und Zuneigung zuteil geworden, zu relativieren, kann doch die Lehrtätigkeit im aktiven Berufsalter nicht mit der umfassenden Kindererziehung im danach folgenden Lebensabschnitt verglichen werden. Wenn der Gesuchsteller für den Fall gesundheitlicher Probleme, die ihn in seiner Erziehungstätigkeit beeinträchtigen könnten, auf die junge und starke Gesuchsgegnerin hinweist, kann er daraus hier nichts zu seinen Gunsten ableiten.