Es trifft zwar zu, dass dieser Zeitpunkt nicht generell bestimmbar ist und auch bei älteren Menschen grosse Unterschiede in der Vitalität, in der Offenheit und Beweglichkeit und im Mut, Dinge anzupacken, vorhanden sind. Gleichwohl ist nicht darüber hinwegzusehen, dass die Kräfte im Alter nachlassen, was der Gesuchsteller anlässlich seiner Befragung vor Ober-gericht selber nicht verkannt hat (¿). In diesem Zusammenhang erscheint von Interesse, dass der Sohn D. anlässlich seiner Anhörung aussagte, dass er mit der Mutter mehr "mache", da sie jünger sei.