, München/Trier 2002, S. 975 ff.). Nicht nur im Arbeitsleben, das gemäss sozialversiche-rungsrechtlicher Regelung eine obere zeitliche Begrenzung mit anschliessendem Ruhestand kennt, sondern auch in anderen Lebensbereichen kommt der Zeitpunkt, wo wegen der nach-lassenden Kräfte gewisse Aufgaben nicht mehr mit der nötigen Dynamik angepackt werden. Es trifft zwar zu, dass dieser Zeitpunkt nicht generell bestimmbar ist und auch bei älteren Menschen grosse Unterschiede in der Vitalität, in der Offenheit und Beweglichkeit und im Mut, Dinge anzupacken, vorhanden sind.