(siehe auch LGVE 2004 I Nr. 12). ====================================================================== Mit Entscheid vom 27. April 2001 hatte die Einzelrichterin des zürcherischen Bezirksgerichts im Eheschutzverfahren der Parteien deren Tochter T. in die Obhut der Mutter (Gesuchsgegnerin) gegeben, welche kurze Zeit später notfallmässig in einer psychiatrischen Klinik hospitalisiert werden musste. Die Vormundschaftsbehörde entzog hierauf am 14. August 2001 der Gesuchsgegnerin provisorisch im Sinne von Art. 310 Abs.1 ZGB die Obhut über das Kind