{"Signatur": "LU_OG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2003-09-26", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_OG_002_22-03-75-2_2003-09-26.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=1747", "Checksum": "959aa9132de83a29695b09b16b138a6e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["22 03 75.2", "2004 I Nr. 14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Obergericht II. Kammer 26.09.2003 22 03 75.2 (2004 I Nr. 14)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Obergericht II. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  II. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  II. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 310 Abs. 3 ZGB. Verweigerung der Rückübertragung der Obhut auf die Eltern. (siehe auch LGVE 2004 I Nr. 12). | Familienrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2390", "Zeit UTC": "16.02.2026 03:05:11", "Checksum": "fcdbed546982f1ef84d362ee8e5eee72", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Obergericht II. Kammer 26.09.2003 22 03 75.2 (2004 I Nr. 14)\nRegeste:\nArt. 310 Abs. 3 ZGB. Verweigerung der Rückübertragung der Obhut auf die Eltern. (siehe auch LGVE 2004 I Nr. 12). | Familienrecht\n\n berücksichtigen, dass sich die Grossmutter heute zur Gesuchsgegnerin besser abzugrenzen vermag, was im Zeitpunkt der Gutachtenserstellung offenbar noch nicht der Fall war und als Problem für eine Fremdplatzierung bei ihr erachtet wurde. Das Obergericht verkennt nicht, dass einerseits durch den Zeitablauf der verschiedenen Verfahren ein gewisses Präjudiz betreffend die Obhutsfrage geschaffen worden ist. Es ist aber andererseits gerade Sinn und Zweck von Art. 310 Abs. 3 ZGB, die Rücknahme eines Kindes aus vertrauten Verhältnissen, die seinem Wohl zuwider liefen, zu verhindern. Daran ändert nichts, dass T. im Juli 2003 ein für die Beteiligten gutes und gelungenes Ferienbesuchsrecht beim Gesuchsteller verbracht hat. Daraus kann nicht abgeleitet werden, eine Obhutszuteilung an ihn wäre auch im Wohl des Kindes begründet, zumal T. auf die Ausübung des Ferienbesuchsrechts zur Überwindung von Ängsten, nicht mehr zu ihrer Grossmutter zurückkehren zu können, speziell vorbereitet werden musste. II. Kammer, 26. September 2003 (22 03 75.2) |"}