Zur Beantwortung dieser Frage ist entgegen dem Amtsgerichtspräsidenten nicht eine Abwägung der Zuteilungskriterien zwischen dem Gesuchsteller und der Grossmutter mütterlicherseits von T. vorzunehmen. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen von Art. 310 Abs. 3 ZGB erfüllt sind. II. Kammer, 26. September 2003 (22 03 75) |