Der Amtsvormund, [Hrsg. Direktor W.H. Zarbock, Heidelberg], Januar 1998, S. 11 ff.). Zu Recht weist das Bundesgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung zum Besuchsrecht auf die Bedeutung des Gesichtspunkts hin, dass der obhutsinhabende Elternteil den Kontakt des Kindes zum andern nicht negativ beeinflusst oder sogar verweigert, sondern vielmehr fördert (BGE 115 II 206, 210 f.). II. Kammer, 7. Juli 2003 (22 03 54) |